Gefahrengutbeauftragter

Gefahrgutberatung und Gefahrgutbeauftragter

Allgemeines

Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit den Versand oder die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, brauchen einen Gefahrgutbeauftragten

Die Beförderung gefährlicher Güter erfordert die Einhaltung einer Reihe von
Vorschriften, auch Firmen die keinen Gefahrengutbeauftragen benötigen oder Fahrpersonal mit Gefahrengutschein haben müssen sich an Vorschriften des ADR und Gefahrengutbeförderungsgesetz halten. Die Firma F4W unterstützt Sie mit erfahrenen Fachleuten bei der umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis sowie bei der
Klassifizierung der im Unternehmen befindlichen gefährlichen Güter.Alle Personen die mit dem Transport betraut sind müssen in regelmäßigen Abständen Unterwiesen werden.Und braucht Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten, erledigen wir das gerne für Sie.

Gesetzliche Grundlagen
Dazu zählt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), das ADR (int.
Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse), und RID
(auf der Schiene)etc. Das GGBG ist ein nationales Gesetz bezogen nur auf
Österreich, die Vorschriften ADR (Strasse),RID(Schiene),IATA(Flugverkehr)und
IMDG (Seeverkehr)gelten immer für alle Mitgliedsstaaten des jeweiligen
Abkommens.

Wann brauche ich Gefahrgutberatung?
* Sie haben in Ihrem Unternehmen mit gefährlichen Gütern zu tun?
* Sie verpacken, verschicken, transportieren oder empfangen Gefahrgut?
* Kommen Sie allen Verpflichtungen nach, die daraus resultieren?

F4W Gefahrgutberatung

Wir unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der Vorschriften bezogen
auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens.
1. Erhebung aller Gefahrgüter
2. Analyse der bisherigen Vorgangsweise
3. Optimierung durch Schwachstellenanalyse mit Ihnen gemeinsam
4. Erstellung der Dokumentation (Beförderungspapiere, Schriftl. Weisungen)
5. Checklisten
6. Interne Schulung nach Kap.1.3
7. Komplette Abwicklung einzelner Gefahrguttransporte

Gefahrgutbeauftragter
Wir unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der Vorschriften bezogen
auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens.
1. Überwachung und Einhaltung der einschlägigen Vorschriften
2. Behördliche Nennung des Gefahrgutbeauftragten ohne Haftung lt. Zusatzvertrag
3. Beratung in allen Belangen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun
haben                                                                                                                                    4. Erstellung des Jahresberichts
5. Durchführung vorgeschriebener Mitarbeiterschulungen nach Kap.1.3
6. Erstellung und Kontrolle der Dokumentation (Papiere, Fahrzeugausrüstung etc.)
7. Erstellung von Sicherungsplänen

Ziele und betrieblicher Nutzen
* Reduzierung Ihres Haftungsrisikos durch praxisorientiertes Team
* Erfahrene Chemiker unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihrer
Gefahrgutbelange
* Sie sparen Zeit und Nerven